10.02.2010
Am 07.05.2010 findet unsere Informationsveranstaltung zu "Abmahung und verhaltensbedingte Kündigung" statt
Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
Viele Kündigungsschutzprozesse hinsichtlich verhaltensbedingter Kündigungen gehen auf Arbeitgeberseite allein schon deshalb verloren, weil zuvor nicht wirksam abgemahnt wurde. Auch ansonsten besteht bei verhaltensbe-dingten Kündigungen ein erhebliches Fehlerpotential, nicht zuletzt hinsichtlich der Beteiligung des Personalrats bzw. Betriebsrats. Die Veranstaltung wendet sich daher in erster Linie an Personalsachbearbeiter/-innen und will die richtige Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung insbesondere mittels wirksamer Abmahnung vermitteln.
1. Abmahnung
Ø Rechtsgrundlagen
Ø Der Inhalt der Abmahnung
Ø Die Funktion der Abmahnung
Ø Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung in personeller, inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht
Ø Die Beteiligung der Personalräte/Betriebsräte
Ø Der Rechtsstreit um die Abmahnung
Ø Typische Arbeitgeberfehler im Umgang mit dem Instrument
Ø Beispielsfälle
Ø 2. Verhaltensbedingte Kündigung
Ø
Ø Rechtsgrundlagen
Ø Abgrenzung zu anderen Beendigungstatbeständen (personenbedingte und betriebsbedingte Kündigung)
Ø Die allgemeinen Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung
Ø Die außerordentliche und die ordentliche Kündigung
Ø Fallgruppen
Ø Die Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung
Ø Die Beteiligung der Betriebsräte/Personalräte
Ø Der Rechtsstreit um die verhaltensbedingte Kündigung
Ø Typische Fehler im Umgang mit der verhaltensbedingten Kündigung
Ø Beispielsfälle
Referenten: Dr. Gerhard Lohfeld,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Darge,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
u. Insolvenzrecht
Tagungsort: wird noch bekannt gegeben.
9:00 Uhr bis 15:00 Uhr 75,-- €/Teilnehmerin/Teilnehmer
Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Spaß und Erfolg bei dieser Veranstaltung.
Ihr KAV-Fortbildungsteam!
Achtung! Anmeldeschluss!
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze ist aufgrund der eingegangenen Anmeldungen erschöpft. Wir bitten um Verständnis, dass wir ab heute (25.03.2010) keine weiteren Anmeldungen berücksichtigen können.
Hier finden Sie unser Rundschreiben mit allen Informationen und dem Anmeldeformular
A-05-10
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