Aktuelles

20.03.2003

Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach § 15b BAT einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit hat. § 15b BAT benachteilige Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund (weiter<§§§A>).
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