Aktuelles
18.02.2003
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen am 18. Februar 2003 zur Frage Stellung genommen, ob Bereitschaftsdienste, während deren Dauer Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers anwesend sein müssen, insgesamt als Arbeitszeit zu werten seien.
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