Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich gestern der im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung des Vierten Senats angeschlossen, wonach es nicht ausgeschlossen ist, dass für einen Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet (vgl. die nachfolgende Pressemitteilung Nr. 46/2010 des BAG). Der seit Jahren geltende Grundsatz der Tarifeinheit wird damit aufgegeben.
Sowohl die VKA als auch Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben sich deshalb für eine gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit ausgesprochen (siehe anliegende Presseinformationen).
BAG-Pressemitteilung Nr. 46-2010.pdf
VKA-Pressemitteilung zur Aufgabe der Tarifeinheit vom 23.06.2010.pdf
BDA-Presse-Information Nr. 029-2010.pdf