Aktuelles

24.06.2010

Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben

Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich gestern der im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten Rechtsauffassung des Vierten Senats angeschlossen, wonach es nicht ausgeschlossen ist, dass für einen Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet (vgl. die nachfolgende Pressemitteilung Nr. 46/2010 des BAG). Der seit Jahren geltende Grundsatz der Tarifeinheit wird damit aufgegeben.
Sowohl die VKA als auch Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben sich deshalb für eine gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit ausgesprochen (siehe anliegende Presseinformationen).

 BAG-Pressemitteilung Nr. 46-2010.pdf

 VKA-Pressemitteilung zur Aufgabe der Tarifeinheit vom 23.06.2010.pdf

 BDA-Presse-Information Nr. 029-2010.pdf


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