Aktuelles

12.01.2015

VKA-Presseinformation: Forderungen für den Sozial- und Erziehungsdienst angekündigt

Noch keine Verhandlungstermine vereinbart / Tarifparteien verhandeln derzeit Eingruppierungsrecht für rund zwei Millionen Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienstag

Frankfurt am Main. Die VKA teilt zu der Ankündigung der Gewerkschaften, die Tarifforderungen für den Sozial- und Erziehungsdienst zu veröffentlichen, folgendes mit:

Derzeit verhandeln die Tarifvertragsparteien das Eingruppierungsrecht für alle rund zwei Millionen Beschäftigte, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) gilt. Die rund 220.000 Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes sind ein Teil davon.

Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nehmen im Gehaltsgefüge des öffentlichen Dienstes eine herausgehobene Stellung ein. Erzieher/innen erhalten nach dem TVöD höhere Gehälter als andere Berufsgruppen mit vergleichbarer Ausbildung.

Die Gehälter der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sind stärker gestiegen als die von anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Grund sind die Sonderregeln, die die Tarifparteien 2009 für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart hatten. Diese Sonderregelungen haben die Gewerkschaften gekündigt.

Durch die Tarifabschlüsse seit 2010 sind die Monatsgehälter für alle TVöD-Beschäftigten im Rahmen der regulären Tarifrunden um weitere rund 12,4 Prozent gestiegen.

Bei der weitaus größten Gruppe im Sozial- und Erziehungsdienst, den Erzieherinnen und Erziehern, ist das Tabellenentgelt sein 2009 (vor der Tarifeinigung) von 2.475 Euro auf aktuell 3.212 Euro (seit März 2014) erhöht worden (Entgeltgruppe S 6, Stufe 6). Das ist ein Plus von 737 Euro bzw. 30 Prozent innerhalb von knapp sechs Jahren.

Im März 2015 steigen die Gehälter entsprechend der Tarifeinigung vom 1. April 2014 nochmals um 2,4 Prozent.

Für Erzieher/innen gelten drei Entgeltgruppen des Tarifvertrages:

Erzieher/innen mit entsprechender Tätigkeit (EG S 6)
Die meisten Erzieher/innen der EG S 6 sind in der Stufe 6. Das heißt, sie haben ein Monatsgehalt von 3.212 Euro. Mit Jahressonderzahlung (JSZ) sind dies 3.453 Euro.

Erzieher/innen mit schwieriger Tätigkeit (EG S 8)
Die meisten Erzieher/innen der EG S 8 sind in Stufe 5. Damit haben sie ein Monatsgehalt von 3.415 Euro bzw. 3.671 mit JSZ.

Erzieher/innen mit fachlich koordinierenden Aufgaben (EG S 9)
Die meisten Erzieher/innen der EG S 9 sind in Stufe 6. Damit haben sie ein Monatsgehalt von 3.662 Euro bzw. 3.906 mit JSZ.


« Zurück zur Übersicht