Wer kann Mitglied im KAV Bremen werden?

Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen e. V. können werden:

Die Mitgliedschaft schließt die rechtlich unselbständigen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen sowie alle Verwaltungszweige des Verbandsmitglieds ein. Sie kann auf einzelne Gruppen von Arbeitnehmern beschränkt werden.