Aktuelles

21.10.2003

Anrechnung von Erwerbseinkommen auf eine Betriebsrente wegen Dienstunfähigkeit?

§ 53 BeamtVG sieht seit Anfang 1999 vor, dass ein Ruhestandsbeamter, der eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit erhält, sich dabei gleichzeitig erzieltes Erwerbseinkommen anrechnen lassen muss. Diese Vorschrift ist nach Auffassung des BAG auch auf Arbeitnehmer anwendbar, denen eine beamtenförmige betriebliche Altersversorgung zugesagt wird (weiter).
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