Aktuelles
		03.11.2003
		Befristete Beschäftigung während eines Kündigungsschutzprozesses
		Auch die befristete Weiterbeschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers während des laufenden Kündigungsschutzprozesses bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist eine Befristung - aufgrund des Fehlens der Schriftform - unwirksam, gilt der befristete Arbeitsvertrag nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen (... 
weiter).
		
« Zurück zur Übersicht