Wir über uns

Willkommen beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e.V.

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Bremen e. V. ist die Vertretung der öffentlichen Verwaltungen, Betriebe und Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie der sozialen und kulturellen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft dieser Gebietskörperschaften.

Der Verband ist Tarifpartei und nimmt die Interessen seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten des Tarif-, Sozial- und Arbeitsrechts wahr. Der KAV Bremen hat 85 Mitglieder, die zur Zeit ca. 29.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Auf Bundesebene ist der KAV Bremen eines von insgesamt 16 Mitgliedern der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und beteiligt sich in diesem Spitzenverband kommunaler Arbeitgeber im Interesse seiner Mitglieder an bundesweiten Tarifverhandlungen. Die VKA ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachverband der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland. Die VKA vertritt kommunale Arbeitgeber mit ca. 2,2 Millionen Arbeitnehmern (Angestellte, Arbeiter und Auszubildende).

Auf Landesebene ist der KAV Bremen Mitglied der Unternehmensverbände im Lande Bremen. Die Unternehmensverbände im Lande Bremen sind die überfachliche sozialpolitische Spitzenorganisation der Arbeitgeberverbände in Bremen und Bremerhaven. Darüber hinaus ist der KAV Bremen Verhandlungspartner der Gewerkschaften im Lande Bremen auf bezirklicher und betrieblicher Ebene.

Allein durch die Mitgliedschaft im KAV Bremen wird noch keine unmittelbare Tarifbindung an das von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vereinbarte Tarifrecht hergestellt. Hierzu bedarf es gesonderter Tarifverträge, die den Zeitpunkt und gegebenenfalls die Maßgaben einer etwaigen Tarifbindung bestimmen. Der KAV Bremen nimmt hier eine Sonderstellung gegenüber den anderen Kommunalen Arbeitgeberverbänden ein. Dem KAV Bremen und seinen Mitgliedern bietet sich daher die Möglichkeit, durch eine entsprechende regionale Tarifpolitik auf die jeweiligen betrieblichen Belange in besonderem Maße einzugehen.