Aktuelles
12.06.2003
Bereitschaftsdienst eines Disponenten im Rettungsdienst
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil zum Bereitschaftsdienst die Auffassung vertreten, dass das Arbeitszeitgesetz nicht den Anforderungen der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 vom 23. November 1993 genügt. Die vollständige Pressemitteilung erhalten Sie
hier.
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