Aktuelles

12.06.2003

Bereitschaftsdienst eines Disponenten im Rettungsdienst

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil zum Bereitschaftsdienst die Auffassung vertreten, dass das Arbeitszeitgesetz nicht den Anforderungen der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 vom 23. November 1993 genügt. Die vollständige Pressemitteilung erhalten Sie hier.
« Zurück zur Übersicht