Aktuelles

04.06.2003

Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer als Befristungsgrund

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer nach § 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III kein Sachgrund für die Befristung des mit dem älteren Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrages ist (...weiter).
« Zurück zur Übersicht