Aktuelles

28.11.2005

Entscheidung des EuGH zur sog. Altersbefristung

Der EuGH hat am 22.11.2005 die Regelung des § 14 Abs. 3 TzBfG, wonach mit Arbeitnehmern, die älter als 52 Jahre sind, befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund und ohne zeitliche Beschränkung abgeschlossen werden dürfen, für europarechtswidrig erklärt (Urteil vom 22.11.2005 -C-144/04). Der EuGH hat insoweit für Recht erkannt, dass die Vorschrift des § 14 Abs. 3 TzBfG eine Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet, die sachlich nicht gerechtfertigt ist.


« Zurück zur Übersicht