Aktuelles

30.06.2004

Erstattung von Fortbildungskosten bei Arbeitgeberkündigung

Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ver­pflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigens­werten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn ... (mehr)
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