Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten, mit dem u. a. das Kündigungsschutzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz geändert worden ist. Das Gesetz enthält weiterhin die erforderlichen Änderungen des Arbeitszeitgesetzes aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September 2003 zum Bereitschaftsdienst. Und hier können Sie das Gesetz einsehen:<§§§P>
Und hier finden Sie die geänderte Fassung des Arbeitszeitgesetzes:<§§§P>
Reformen am Arbeitsmarkt<§§§A><§§§P>
Arbeitszeitgesetz -aktuelle Fassung -<§§§A><§§§P>
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