Aktuelles

22.12.2005

Pressemitteilung BMAS: Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz gelten in 2006 unverändert fort

Zur Fortgeltung der seit dem 1. Januar 2005 gültigen Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz im Jahr 2006 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in diesem Jahr keine neuen Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz festlegen. Die Mindestnettobeträge haben Bedeutung für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2004 begonnen wurden. Bei solchen Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit-Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber um 20 Prozent bzw. mindestens auf 70 Prozent des um gesetzliche Pauschalabzüge verminderten vorherigen Arbeitsentgelts aufzustocken.
Zur Verfahrenserleichterung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, die Mindestnettobeträge durch Rechtsverordnung festzulegen. Dies ist zuletzt durch Erlass der Mindestnettobetrags-Verordnung vom 15. Dezember 2004 geschehen, die seit 1. Januar 2005 gilt. Die auf der Verordnung beruhenden, derzeit gültigen Mindestnettobeträge bleiben auch im Jahr 2006 gültig. Eine Notwendigkeit zur Neufestsetzung besteht nicht, denn gegenüber dem letzten Jahr wären lediglich geringe Veränderungen im Bereich der Vorsorgepauschale nach dem Einkommensteuergesetz zu berücksichtigen, die sich nur unwesentlich auf die Höhe der Mindestnettobeträge auswirken würden.
Der Verzicht auf eine neue Mindestnettobetragstabelle erspart den Unternehmen und der Arbeitsverwaltung den Umstellungsaufwand, der mit der Berücksichtigung neu festgelegter Mindestnettobeträge in der Betriebs- und Verwaltungspraxis verbunden wäre.

Ausgabejahr: 2005

Erscheinungsdatum: 21.12.2005


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