Aktuelles

21.04.2005

Regierung plant Erleichterung befristeter Beschäftigung

Das Bundeskabinett hat am 20.04.2005 beschlossen, einen Entwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetz vorzulegen.

Folgende Änderungen sind geplant:

  1. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund soll künftig nicht mehr auf Neueinstellungen beschränkt sein
  2. Eine wiederholte Befristung bei demselben Arbeitgeber soll zulässig sein, wenn zwischen dem Beginn der Befristung und dem Ende des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegt. Dies ermögliche die befristete Beschäftigung auch dann, wenn der Arbeitgeber bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war. Zugleich werde verhindert, dass eine sachgrundlose Befristung unmittelbar oder nach kurzer Zeit an eine unbefristete oder befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber angeschlossen werde und so Befristungsketten ohne Kündigungsschutz entstehen.
  3. Die bis Ende 2006 für ältere Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr geltenden erleichterten Befristungsmöglichkeiten werden um ein Jahr bis zum 31.12.2007 verlängert. Danach bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat.

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