Aktuelles

13.06.2003

Schadensersatz wegen Verlustes einer Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes einer Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung unter bestimmten Umständen bei einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht besteht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BAG.<§§§A>
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