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02.04.2014

Tarifeinigung: 5,4 Prozent für zwei Jahre, mindestens 90 Euro

VKA: „Vertretbarer Kompromiss" / Finanzielles Volumen geht an die Grenze / Arbeitgeber setzen sich in wesentlichen Bereichen durch

Potsdam. Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst haben sich in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht Gehaltssteigerungen von 3,0 Prozent ab März 2014 (mindestens 90 Euro) und weitere 2,4 Prozent ab März 2015 vor. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Der Mindestbetrag von 90 Euro entspricht einer zusätzlichen Erhöhung von 0,3 Prozent. Ein Sockelbetrag wurde nicht vereinbart. Die Gewerkschaften hatten Erhöhungen von 7,1 Prozent (100 Euro Sockel plus 3,5 Prozent) für 12 Monate gefordert.

„Das Gesamtpaket des Abschlusses ist für uns insgesamt gerade noch vertretbar", so VKA-Präsident, Dr. Thomas Böhle. Der Abschluss kostet die kommunalen Arbeitgeber 2014 rund 2,55 Milliarden Euro (alle Bestandteile des Abschlusses) und 2015 zusätzliche zwei Milliarden Euro.

„Für die kommunalen Arbeitgeber ist es ein Abschluss mit durchaus schwierigen Komponenten, insbesondere wegen des Mindestbetrages. Das Volumen des Mindestbetrages von 0,3 Prozent ist jedoch in der Gesamtabwägung vertretbar", so Böhle. Durch den Mindestbetrag steigen die Gehälter der untersten Entgeltgruppen über die Laufzeit im Extremfall um bis zu 8,2 Prozent. Der geforderte Sockelbetrag hätte zu Steigerungen von bis zu 10,2 Prozent geführt. Böhle: „Spielräume für Zugewinne in den oberen Entgeltgruppen sind aus unserer Sicht wichtig, um den öffentlichen Dienst beim Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte weiterhin attraktiv zu halten. Diese Spielräume sind bei der Vereinbarung eines Mindestbetrages größer als bei einem Sockel."

Bei den weiteren Forderungen konnten die Arbeitgeber vertretbare Ergebnisse erzielen. „Eine Übernahmegarantie für alle Auszubildenden wurde nicht vereinbart. Die seit 2012 bestehende Regelung zu unbefristeten Übernahme bei Bedarf wurde verlängert", berichtet VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Eine Sonderzulage für den Nahverkehr wird es nicht geben, ebenso keine zusätzlichen Erhöhungen für Nachtarbeit im Krankenhaus. Wir sind zufrieden, dass wir uns an dieser Stelle durchsetzen konnten."

Nicht durchsetzen konnten die Gewerkschaften ihre Forderung, sachgrundlose Befristungen tarifvertraglich auszuschließen. Positiv ist aus Sicht der Arbeitgeber zudem die Laufzeit von 24 Monaten.

Die Eckpunkte des Abschlusses:

·Entgelt: 3,0 Prozent ab März 2014 (mindestens 90 Euro), weitere 2,4 Prozent ab März 2015.

·Auszubildende: 40 Euro ab März 2014; weitere 20 Euro ab März 2015. Die bestehende Übernahmeregelung wird verlängert; keine Übernahmeverpflichtung.

·Urlaubsanspruch: Vereinheitlichung auf 30 Tage; Auszubildende: 1 Tag mehr als bislang.

·Versorgungsbetriebe: Übertragung der Entgelterhöhungen in den TV-V ohne Mindestbetrag (3,3 Prozent ab März 2014; weitere 2,4 Prozent ab März 2015), weitere spezifische Regelungen.

·Nahverkehr und Krankenhäuser: keine Sonderregelung vereinbart.

·Laufzeit: 24 Monate


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