Aktuelles

14.09.2005

Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes am 13. September unterzeichnet

Der Präsident der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, Dr.  Thomas Böhle, erklärte dazu in einer Presseerklärung:

"Mit der heutigen Unterzeichnung des neuen Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, besiegeln wir eine Reform, die als historisch bezeichnet werden kann.

· Die Bezahlung wird künftig aufgaben- und leistungsbezogen sein.
· Leistungsfremde Entgeltbestandteile wie Familienstand und Lebensalter entfallen. Die öffentlichen Arbeitgeber werden insoweit mit privaten Arbeitgebern gleichgestellt. Familienförderung ist Sache des Gesetzgebers und nicht der Tarifvertragsparteien.
· Herausragende Leistungen werden durch Prämien und Zulagen honoriert.
· Durch eine bessere Bezahlung Jüngerer zu Beginn ihres Erwerbslebens wird der öffentliche Dienst für diese attraktiver.
· Aber auch die Chancen älterer Bewerber am Arbeitsmarkt werden verbessert. Die Arbeitgeber sind in der Entscheidung, inwieweit sie Vordienstzeiten und berufliche Erfahrung berücksichtigen, weitgehend frei und können sich insoweit an den individuellen Verhältnissen und der Marktlage orientieren.
· Die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Unternehmen und Betriebe wird verbessert.
· Zur Beschäftigungssicherung können neben den geltenden tariflichen Regelungen Kostensenkungsmaßnahmen vereinbart werden.
· Weit gehende Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung bringen sofort und unmit-telbar positive wirtschaftliche Effekte.
· Beim Arbeitszeitvolumen bietet der TVöD die Möglichkeit, auf regionaler Ebene Arbeitszeitverlängerungen zu vereinbaren. "

Der neue Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt für 2,1 Mio. Beschäftigte im kommunalen Bereich und für 200.000 Beschäftigte beim Bund. Für die Länder gilt der TVöD nicht, es bleibt insoweit bei der Anwendung des BAT in der Fassung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Die kompletten Textfassungen zum Download:

 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vom 13. September 2005

 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Besonderer Teil Verwaltung.pdf

 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - Besonderer Teil Sparkassen

 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - Besonderer Teil Krankenhäuser

 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - Besonderer Teil Flughäfen


« Zurück zur Übersicht