Aktuelles

16.09.2005

TdL zu erneuten Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften bereit

Nachdem der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VkA) sich mit den Gewerkschaften am 13. September 2005 auf das Inkrafttreten des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) geeinigt haben, bietet nun auch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen erneuten Versuch für Verhandlungen zur Modernisierung des für diese geltenden BAT-Rechts an. Nach wie vor lehnt die TdL jedoch eine Übernahme des am 13. September unterzeichneten Tarifwerks für die Länder ab, weil elementare Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt seien.
 
Der Vorsitzende der TdL und niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring dazu: „Der heute unterzeichnete Tarifvertrag von Kommunen und Bund enthält beachtliche positive Elemente hin zu mehr Flexibilität, Leistungsorientierung und Vereinfachung. Wir sehen, dass auch bedeutsame Forderungen, die von den Ländern seit Jahren erhoben werden, ihren Niederschlag finden. Anzuerkennen ist vor allem die Abschaffung der Lebensaltersstufen und der Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege.“
 
„Der besonderen Personalstruktur der Länder“ so Möllring weiter, „die mit fast 2 Millionen Beschäftigten den größten Anteil am gesamten öffentlichen Dienst stellen, trägt dieser Tarifvertrag aber nicht annähernd Rechnung. Elementare Länderinteressen sind nicht berücksichtigt. Vor allem für den Wissenschaftsbereich und die Universitätskliniken sowie für den Lehrerbereich enthält der neue Tarifvertrag keine adäquaten Regelungen. Eine unveränderte Übernahme würde die Länder gegenüber Bund und Kommunen jährlich in dreistelliger Millionenhöhe zusätzlich belasten.“
 
Minister Möllring unterstrich erneut, „die Länder brauchen zudem eigenständige Regelungsmöglichkeiten vor allem bei den Jahressonderzahlungen und beim Arbeitszeitvolumen, um vergleichbare Lösungen wie mit den jeweiligen Landesbeamten erreichen zu können. Hier sind die Länder in einer grundlegend anderen Ausgangslage als Bund und Kommunen.“
 
Eine Reform des Tarifrechts für die Länder müsse zudem finanzierbar sein und dürfe einzelne Bereiche, wie z. B. den Wissenschaftsbereich nicht zusätzlich belasten. "Wir können die Steuereinnahmen nicht zweimal ausgeben; eine Reform mit Mehrkosten ist nicht zu verantworten" so Möllring.
 
Der Vorsitzende der TdL bedauerte, dass die Gewerkschaften die Verhandlungen im April abgebrochen hatten und bekräftigte erneut die Verhandlungsbereitschaft der TdL. "Ich habe den Eindruck, dass bei den Gewerkschaften die Einsicht wächst, ein modernes und zukunftsweisendes Tarifrecht für Landesbedienstete kann die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Länder nach regionalen Gestaltungsräumen nicht ausklammern. Positive Signale auch zu Beweglichkeit bei der Arbeitszeit sind zu begrüßen, jetzt ist es aber Zeit, hierzu am Verhandlungstisch Lösungen zu finden.“
 
Als „ärgerlich“ bezeichnete Möllring eine „einseitige Lastenverschiebung“ im Tarifvertrag von Kommunen und Bund, wonach „künftig allein die Länder die Verheiratetenzuschläge zu zahlen haben, statt der bisherigen hälftigen Teilung. Das belastet die Länder jährlich mit über 100 Mio Euro.“
 

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