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24.03.2021

Notlagentarifvertrag für kommunale Flughäfen: Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen

 

Umsetzung der Tarifeinigung rückwirkend ab 1. September 2020/Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten redaktionell umgesetzt/keine betriebsbedingten Kündigungen der betroffenen Flughafenbeschäftigten

Berlin. Die Tarifeinigung vom 1. Dezember 2020 zu einem Notlagentarifvertrag für die Beschäftigten an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften ist nun redaktionell abgeschlossen. Die Verhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion wurden gestern Abend zu einem erfolgreichen Abschluss geführt.

Dazu Michael Müller, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des VKA-Gruppenausschusses für Flughäfen: „Was lange währt, wird endlich gut. Gemäß diesem Motto ist es uns gelungen, die tarifvertraglichen Regelungen für Arbeitgeber und Beschäftigte an den kommunalen Flughäfen zu finalisieren. Beiden Seiten bringt die Tarifeinigung mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Zukunft.“

Der Abschluss eines Notlagentarifvertrags für die Beschäftigten an den kommunalen Flughäfen war im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie notwendig geworden. Die Verkehrsflughäfen haben enorm hohe Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Ein Großteil der Belegschaft an den Flughäfen befindet sich wegen der gesunkenen Fluggastzahlen seit Monaten in Kurzarbeit. „Wir wissen nicht, wie lange wir noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sein werden. Daher war dieser Abschluss zwingend erforderlich. Betriebsbedingte Kündigungen haben wir damit abwenden und durch die Einsparungen von Personalkosten einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit unserer Arbeitgeber leisten können“, so Michael Müller.

Der Notlagentarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. September 2020 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023. Er enthält Regelungen zu einer Reduzierung der Arbeitszeit und weiteren kostenkompensierenden Maßnahmen, wie die zeitliche Verschiebung der Tariflohn-steigerungen im Vergleich zur Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 25. Oktober 2020. Streitpunkt war bis zuletzt eine Revisionsklausel, die Regelungen zur Kündigung des Tarifvertrages vorsieht. Die für den kommunalen öffentlichen Dienst am 25. Oktober 2020 vereinbarte Tariflohnsteigerung greift für die vom Tarifvertrag betroffenen Flughafenbeschäftigten in der ersten Erhöhungsstufe erst ab 1. Oktober 2022.

Presseinformation der VKA vom 23. März 2021


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